Was kommt nach der Heilfürsorge? Anwartschaften geben Sicherheit

Viele Beamte erhalten Heilfürsorge, das Pendant zur Beihilfe für Beamte bei der Polizei, der Bundespolizei oder der Berufsfeuerwehr. Welche dieser Beamten einen Anspruch auf Heilfürsorge haben und worum es sich dabei genau handelt, können Sie dem Text „Die (freie) Heilfürsorge – die Alternative zur Beihilfe“, den Sie ebenfalls auf dieser Webseite finden, entnehmen.

So lange ein Beamter über die Heilfürsorge versorgt wird, muss er sich zumindest für sich selbst keine größeren Gedanken machen. Sein Dienstherr tritt für seine Kranken- und Vorsorgekosten ein, in manchen Fällen gibt es eine freie Arztwahl, in anderen nicht.

Die Pensionierung – jetzt wird es ernst mit der Krankenversicherung

Mit der Versetzung in den Ruhestand erlischt der Anspruch auf (freie) Heilfürsorge, und der Beamte wird beihilfeberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt hat er jedoch die Pflicht, sich für diejenigen Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, zu versichern. Der Versicherungsstatus muss dabei mindestens das Niveau der ambulanten und stationären Leistungen erreichen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.
Das klingt zunächst unproblematisch, doch Beamte stehen dann einer Schwierigkeit gegenüber: Wie bei anderen Personenversicherungen geht auch dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung voran. Damit will sich das Versicherungsunternehmen über den Gesundheitszustand seines Kunden informieren und Risiken für sich selbst ausschließen oder mit entsprechenden Beitragsaufschlägen belegen. Dabei sind Versicherungskunden immer zur Ehrlichkeit verpflichtet. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass sie es mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben, kann sie das den Versicherungsschutz kosten.

30 oder 40 Jahre als Soldat oder im Vollzugsdienst – wie gesund sind Sie dann noch?

Genau das ist das Problem. Nicht nur die Dienstzeit, sondern auch der ganz normale Alterungsprozess haben dann, wenn es um die Pensionierung und Krankenversicherung geht, oft schon „ganze Arbeit“ geleistet: Das Herz macht nicht mehr so mit, der Rücken ist lädiert oder es gab bereits eine psychotherapeutische Behandlung wegen eines Burn Out. Diese Liste lässt sich fortsetzen und macht eines klar: Die gesundheitlichen Risiken, die Beamte zu diesem Zeitpunkt mitbringen, können ganz erheblich sein und bewirken, dass sich eine private Krankenversicherung nur dann abschließen lässt, wenn deutliche Beitragsaufschläge hingenommen werden. Selbstverständlich ist auch in diesen Fällen ein Versicherungsvergleich sehr zu empfehlen, aber teuer wird es für den Beamten auf jeden Fall.

So schützen Sie sich vor hohen PKV-Beiträgen:
In der Regel wird bereits Anwärtern bei der Feuerwehr und Polizei sowie jungen Soldaten bei Dienstantritt empfohlen, sich frühzeitig gegen hohe Krankenversicherungsbeiträge im Pensionsalter abzusichern und eine Anwartschaftversicherung abzuschließen. Der Grund dafür liegt auch hier wieder in der Gesundheitsprüfung: Sie wird zu Beginn der Anwartschaft – also als junger Beamter oder Soldat – durchgeführt, wenn der Gesundheitszustand noch sehr gut ist, und danach nie wieder. Egal, welche Verletzungen oder Erkrankungen sich ein Beamter in den folgenden Jahren zuzieht: Wenn er sich bei derselben Gesellschaft privat krankenversichert, bei der er auch die Anwartschaftversicherung lange vor seiner Zurruhesetzung abgeschlossen hatte, wird es keine weitere Gesundheitsprüfung geben, sodass der erhobene Status aus jungen Jahren in die Pensionierung übernommen wird. Er hat keine Beitragsaufschläge wegen eines erhöhten Versicherungsrisikos zu befürchten.

Große und kleine Anwartschaft – was steckt dahinter?

Die sog. große Anwartschaftversicherung hat den Vorteil, dass ein Beamter beim Übertritt in die private Krankenversicherung so behandelt wird, als sei er die ganzen zurückliegenden Jahre oder Jahrzehnte bereits krankenversichert gewesen. Sein damaliges Alter wird also gewissermaßen „eingefroren“. Bei ihr werden Alterungsrückstellungen berücksichtigt, was im Pensionsalter zu stabileren und günstigeren Beiträgen führt. Die Beiträge sind wegen dieser Rückstellungen etwas höher als bei der kleinen Anwartschaft. Sie eignet sich vor allem für Soldaten und Beamte, die über viele Jahre hinweg einen Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Dagegen gibt es für die kleine Anwartschaftversicherung keine Alterungsrückstellungen, was sich günstig auf die Beiträge auswirkt. Sie ist zu empfehlen, wenn nur mit wenigen Jahren gerechnet werden muss, während der Heilfürsorge bezogen wird. Das trifft zum Beispiel auf Polizeianwärter einiger Länder zu, die nur für die Dauer ihrer Ausbildung über die Heilfürsorge versorgt werden.
Ein Wechsel von der kleinen in die große Anwartschaft ist jedoch generell jederzeit möglich. Die Beiträge für Anwartschaften sind sehr günstig: Schon ab 0,90 € pro Monat kann eine solche Versicherung abgeschlossen werden.

Bereits während der Laufzeit der Anwartschaft das Leistungsspektrum der Heilfürsorge erhöhen

Sie sind als Beamter mit einem Anrecht auf Heilfürsorge keineswegs darauf angewiesen, nur die dort vorgesehenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie bereits eine Anwartschaftversicherung abgeschlossen haben, lässt sich diese durchaus um zusätzliche Leistungskomponenten erweitern. Beamte können dann Tarife für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im ambulanten oder stationären Bereich wählen, die das Leistungsspektrum der Heilfürsorge erweitern. So sind bereits z. B. eine Chefarztbehandlung, ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder erweiterte zahnärztliche Leistungen möglich, lange bevor der Wechsel in die PKV erfolgt.

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